Gesellschaftsrecht, M&A

    Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A. Im Bereich Gesellschaftsrecht erstreckt sich unser Leistungsspektrum auf den gesamten Lebenszyklus von Gesellschaften jeglicher Rechtsform, also von der Gründung über das Corporate Housekeeping und Umstrukturierungen bis hin zur Liquidation. Flankierende Vereinbarungen zum Interessenausgleich mehrerer Beteiligter, wie Gesellschafter-, Beteiligungs- oder Joint Venture Vereinbarungen, werden von uns ebenfalls abgedeckt.

    Im Bereich M&A betreuen wir Transaktionen jeglicher Größenordnung in allen Abwicklungsstufen, d. h. von der Vorbereitung über den Abschluss der Vertragsdokumentation bis hin zum Vollzug. Insbesondere begleiten wir unsere Mandanten bei den folgenden Maßnahmen:

    • Wahl der Rechtsform
    • Gesellschaftsgründungen
    • Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern
    • Änderung von Gesellschaftsverträgen, inklusive Kapitalmaßnahmen
    • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
    • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
    • Treuhandvereinbarungen
    • Gesellschafterversammlungen, inklusive Hauptversammlungen
    • Unternehmensverträge
    • Umstrukturierungen, insbesondere solche nach dem UmwG (Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen, Formwechsel)
    • Grenzüberschreitende Verschmelzungen und Formwechsel
    • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
    • Unternehmenskaufverträge als Share oder Asset Deals
    • Management Buy-Outs (MBO) und Leveraged Buy-Outs (LBO)