Immobilienwirtschaft

    Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Praxis liegt im Bereich des Immobilienrechts. Hier beraten wir einerseits Privatpersonen beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage und andererseits gewerbliche bzw. institutionelle Investoren bei großvolumigen Portfoliotransaktionen unabhängig davon, ob diese Wohnimmobilien und/oder Gewerbeimmobilien zum Gegenstand haben.

    Wir reklamieren für uns, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Gerichten (Grundbuch) und Behörden zu pflegen, was förderlich für einen schnellen und reibungslosen Transaktionsvollzug ist. Unsere Mandanten unterstützen wir beispielsweise bei den folgenden Vorgängen:

    • Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen und sonstigen dinglichen Rechten, inklusive Schenkungen
    • Portfoliotransaktionen als Share oder Asset Deals
    • Sale-and-Lease-Back Transaktionen
    • Projektentwicklungen
    • Bauträgerverträge
    • Teilungserklärungen nach dem WEG
    • Begründung von Erbbaurechten
    • Bestellung von Grundpfandrechten, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
    • Sicherheitenverwertung