Aufgrund zunehmender internationaler Verflechtung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben sich immer häufiger Fallgestaltungen mit Auslandsberührung, bei denen wir unseren Mandanten mit unserer Expertise und unseren umfangreichen praktischen Erfahrungen zur Seite stehen. Die Problemstellungen reichen von der Frage nach dem anwendbaren Recht über die Frage nach etwaigen Rechtswahlmöglichkeiten bis hin zur Frage nach der Anerkennung im Ausland beurkundeter Rechtsakte in Deutschland oder umgekehrt.
Auch im Bereich des Gesellschaftsrechts können sich komplexe kollisionsrechtliche Sachverhalte ergeben. Selbstverständlich sind wir in der Lage, rechtliche Dokumente in englischer Sprache zu entwerfen und zu beurkunden; im Einzelfall kann dies auch in Spanisch erfolgen. Wir verfügen über ein weitreichendes und erprobtes Netzwerk von ausländischen Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern. Unsere Mandanten betreuen wir insbesondere bei den folgenden Themen:
- Formalitäten für Anerkennung ausländischer Urkunden in Deutschland oder umgekehrt (z. B. Befreiung aufgrund bilateraler Übereinkommen, Apostille gemäß Haager Übereinkommen von 1961 oder Legalisation)
- Einsichtnahme in ausländische Handels- oder Gesellschaftsregister
- Vertretungsnachweise für Organmitglieder ausländischer Gesellschaften
- Formalitäten bei Bestellung ausländischer Bürger zu Organmitgliedern deutscher Gesellschaften
- Unterstützung bei Übersetzung ausländischer Dokumente und bei Kommunikation mit deutschen Behörden