Erbrecht, Nachfolgeplanung

    In den Bereichen Erbrecht und Nachfolgeplanung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Umsetzung einer geordneten Vermögens- und/oder Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung etwaiger damit einhergehender familienrechtlicher Aspekte.

    Erhöhter Beratungsbedarf ergibt sich hierbei typischerweise im Pflichtteilsrecht, bei geschiedenen Ehen, Beteiligungen an Unternehmen oder im Ausland belegenem Vermögen. Da immer auch steuerliche Folgen zu bedenken sind, arbeiten wir gemeinsam mit Steuerberatern an ganzheitlichen Lösungsvorschlägen für unsere Mandanten. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Maßnahmen:

    • Testamente und Erbverträge
    • Vorweggenommene Erbfolgeregelungen zu Lebzeiten
    • Steueroptimierte Nachfolgeplanung
    • Erbauseinandersetzungen
    • Beantragung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
    • Nachlassabwicklung
    • Testamentsvollstreckung